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Allgemeine Geschäfsbedingungen

1. Vertragsabschluß
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorgänge mit unseren Kunden. Sie gelten auch für den Fall, daß die Einkaufs- und Lieferbedingungen der Kunden abweichen. Preisänderungen behalten wir uns vor. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per Telefon oder Telefax erteilen. Nach Erhalt senden wir Ihnen auf Verlangen eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Bitte prüfen Sie diese aufmerksam und teilen Sie uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrer Bestellung mit. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Bestimmungen der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen werden. Verlangen Sie keine Auftragsbestätigung, verzichten Sie damit auf den Zugang einer Annahmeerklärung nach § 151 Satz 1 BGB.

2. Zahlungen
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Alling per Stück zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Transportversicherung Kosten. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechungen per Nachnahme ohne Abzug sofort zahlbar. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, nach dem Zeitpunkt, Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

3. Lieferung und Stornierung
Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Kunden. Er trägt die Versandkosten als jeweilige Versandpauschale, sowie eine anteilige Versicherung der Ware gegen Transportschäden. Liefertermine sind schriftlich zu bestätigen. Bei Überschreitung eines Liefertermins tritt Verzug erst nach Mahnung und angemessener Nachfrist ein. Bei höherer Gewalt werden wir von Lieferverpflichtungen frei. Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von bestätigten Lieferterminen vereinbart, die er zu vertreten hat, kann ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz ent- sprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend gemacht werden. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

4. Gewährleistung
Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach Auslieferung und beschränkt sich auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Bitte beachten Sie, daß unsere Gewährleistungs- zeit für Verschleißteile (CPU-Lüfter, Gehäuse-Lüfter, Netzteil-Lüfter sowie Schalter und Scharniere) 12 Monate beträgt. Die Gewähr- leistung verlängert sich durch die Nachbesserung oder den Ersatz nicht.Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei unautorisierten Fremdeingriffen oder der Verletzung von Gewährleistungssiegeln.

1. Geräte und Bauteile müssen grundsätzlich in Originalverpackung gegen Vorlage des Rechnungs- originals mit Angabe von Seriennummer und Lieferdatum an uns oder - nach Absprache mit uns - an den Hersteller zurückgesandt werden.



2. Die Zusendung muß frei Haus erfolgen. Falls der Käufer verlangt daß Gewährleistungs- arbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vor- genommen werden, können wir dem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht brerechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.



3. Den Geräten und Bauteilen muß eine detailierte Fehler- beschreibung beiliegen. Geräte und Bauteile müssen fachgerecht, stoßsicher und antistatisch verpackt bei uns eintreffen. Herstellervorschriften zur Behandlung von Bauteilen bei Versand, z.B. Parken von Festplatten o.ä. sind einzuhalten.



4. Sollte sich bei der Überprüfung der Geräte und Bauteilen herausstellen, daß kein Defekt vorliegt oder der Defekt durch falsche Bedienung, unautorisierte Fremdeingriffe oder äußere Einflüsse (unzureichende Verpackung) entstanden ist, werden die Kosten für Überprüfung, Reparatur und Versand in Rechnung gestellt.



5. Unsere RMA-Bedingungen sind zu beachten !

5. Haftung
Bei fehlerhaften Produkten haften wir nur für von uns zu vertretende Fehler. Eventuelle Ansprüche gegen Vorlieferanten oder Hersteller werden von dem Anspruchsteller von uns abgetreten. Vorlieferanten oder Hersteller werden von uns im Schadenfall benannt. Wir haften nicht für Nutzen oder Verwertbarkeit der Produkte zu bestimmten Zwecken, selbst wenn der Einsatzzweck vorher erörtert wurde. Da wir voraussetzen, daß die Produkte ausschließlich von dafür ausgebildeten Personene bedient werden, schließen wir auch jede Haftung für Schäden aus, die durch Fehlbedienung entstehen. Auf die Gefahr  von Spannungsschwankungen, statische Entladung und mangelhafte Datensicherung weisen wir hin. Für schäden aus Vertragsstörungen, Verzug oder Nichterfüllung, die nicht in unserem Einflußbereich liegen oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haften wir nicht. Dazu gehören Materialverknappung, Handelsrestriktionen, verspätete Lieferung vom Vorlieferanten und Arbeitskämpfe. Technische Änderungen behalten wir uns vor.

6. Umtausch bzw. Rückgabe
Grundsätzlich besteht keinerlei Umtausch- bzw. Rückgaberecht. Ein Umtausch bzw. Rückgaberecht gemäß Fernabgabegesetz besteht lediglich für private Endverbraucher innerhalb von 14 Tagen, wenn der Kaufvertrag über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen ist.  Eine Belieferung von privaten Endverbrauchern ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Eigentum
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welcher Rechtsgrundlage, vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorebehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist; Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Allgemeines
Soweit gesetzliche Bestimmungen Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam machen, wird der Rest davon nicht beeinträchtigt. Wir weisen darauf hin, daß die Verwendung der Produkte sowie Handel und Export nur in Übereinstimmung mit den geltenden Außenwirtschaftsbestimmungen stattfinden darf. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Landshut. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.